Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmebedingungen Tauschring Horneburg

Stand 6/2012

Der TR betreibt einen Infoservice, durch den die Mitglieder Dienstleistungen, Wissen und Waren zum gegenseitigen Nutzen profitfrei und zinsfrei austauschen können. Die folgenden Regeln sind die momentan geltenden Bedingungen.

Sie können sich entsprechend der Erfahrungen im Tauschring verändern.

Was -Ziele

Besonders steht die Förderung des sozialen Miteinanders, die Verständigung zwischen Jung und Alt, zwischen Fremden und Einheimischen und die Überwindung von Anonymität im Vordergrund. Weitere Ziele sind die Förderung erweiterter Nachbarschaftshilfe und sozialverträglicher Ökonomie in lokalen Netzwerken. Der Horneburger Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert. Der Tauschring wird mit einem bargeldlosen Verrechnungssystem betrieben. Aufgabe des Tauschrings ist es, Nachbarschaftshilfe zu vermitteln, durch die die Mitglieder Waren und Fähigkeiten zum gegenseitigen Nutzen zinsfrei und profitfrei austauschen können. Zur Teilnahme am Tauschring ist jede Person berechtigt, sofern sie willens und fähig ist, am bargeldlosen Tausch über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem teilzunehmen, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und telefonisch erreichbar ist.

Wer -Mitglieder

Zur Teilnahme am Horneburger Tauschring berechtigt ist jede Person über 16 Jahren oder gemeinnützige Organisation, sofern sie willens ist, bargeldlosen Handel über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung (mit Personalausweis), mit der auch die Teilnahmebedingungen anerkannt werden.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag von 6 € ist fällig zum 31. Januar eines jeden Jahres und für das ganze Jahr im voraus zu bezahlen. Bei Eintritt wird jeder Monat mit 0,50 € berechnet.

Kündigung / Austritt

Er/sie muss dies dem HorneburgerTauschring schriftlich mitteilen und das eigene Konto auf Null ausgleichen. Teilnehmer können jederzeit den Tauschring verlassen, wenn sie ihr Konto ausgleichen. Fallsdies nicht durch den Austausch von Leistungen möglich ist, können eigene Guthaben auf andere Teilnehmer übertragen oder Schulden von anderen übernommen werden. Die Reglung ist Privatsache der Betreffenden. Ist es dem Teilnehmer in Ausnahmefällen nicht möglich, das Konto auf Null zu bringen, verfallen Kontostände im Plus. Bei Kontoständen im Minus wird gegenüber dem Tauschring ein Ausgleich fällig. Für 1 Stunde  wird ein Ausgleich von 12,-€ erhoben.Eventuelle Guthaben können an andere Teilnehmer/innen oder an das Projekt gespendet werden. Die Übernahme von Verpflichtungen durch andere Teilnehmer/innen ist Privatsache der betreffenden Personen.

Konten und Bargeld

Jedes Mitglied erhält ein „persönliches Konto“ bei der Buchungszentrale. Auf dem Konto werdenGeschäfte zwischen den Mitgliedern als Gutschrift bzw. Lastschrift verbucht. Verfügung über das Konto haben nur die Kontoinhaber. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Der Tauschring führt selbst ein Systemkonto, auf das Gebühren in Stunden eingehen und von dem die Organisationsarbeiten vergütet werden.  Die auf den Talerkonten verbuchten Werte sind ein Versprechen auf Gegenleistung und sind daher verbindlich. Mitglieder dürfen nicht in der Landeswährung oder anderen Währungen tauschen.

Jeder/jede Teilnehmer/in hat ein Überziehungslimit in Höhe von 300 Sterntaler. Minustaler können nach Rücksprache auch in Euro abgegolten werden.

Verrechnung von Barschulden

(beim Tauschgeschäft): Barschulden (die z.B. durch Auslagen entstanden) können nach einer schriftlichen Anmahnung und Frist von 4 Wochen gegen Taler verrechnet werden Zwischen den Tauschenden vereinbarte Euro-Anteile für Materialkosten o.ä. werden nicht über den Tauschring gebucht.

Versicherungsschutz

Teilnehmer/innen des Horneburger Tauschringes sind während der Erbringung von Hilfeleistungen weder haftpflicht-noch unfallversichert. Solange noch keine generelle Lösung der Versicherungsfrage durch den Tauschring gefunden ist, muss sich jede/r Teilnehmer/in privat absichern.

Haftung zwischen Teilnehmer und Tauschring

Bezüglich der Tauschvorgänge bestehen keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern einerseits und dem Tauschring andererseits. Der Tauschring übernimmt keine Garantie für Wert oder Qualität der getauschten Waren und Dienstleistungen. Er arbeitet ausschließlich als Vermittlungsbüro.

Haftung der Teilnehmer untereinander

Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den Tauschpartnern. Dazu gehört unter anderem das Aushandeln des Tauschpreises (Richtwert: 60 Taler für 1 Stunde Arbeit). Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Transparenz

Jedes Mitglied ist berechtigt in die Kontosalden und den Umsatzumfang eines anderen Mitgliedes Einsicht zu nehmen. Mit der Beitrittserklärung willigt der/die Teilnehmer/in zur Weitergabe dieser Daten ein. Daten von Mitgliedern dürfen nur an Tauschring-Mitglieder weitergegeben werden.

Konfliktregelung

Treten Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen tauschenden Mitgliedern auf, muss die „Schlichtungsstelle“ angerufen werden. Diese wird neutral nach einer Lösung suchen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Steuern

Die Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel treiben. Der Horneburger Tauschring übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die Mitglieder bezüglich des Ausweisens steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.

Ausschluss

Teilnehmer/innen können sofort vom Tauschring ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte

Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maß missachten oder andere Teilnehmer/innen oder das Ansehen des Tauschringes schwerwiegend schädigen. Teilnehmer können nach einer demokratischen Abstimmung mit 2/3 Mehrheit  ausgeschlossen werden, wenn sie 6 Monate den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben, keine gültige Telefonnummer, kein Tauschangebot für das Zeitungsinserat formuliert oder keine Adresse im Tauschring hinterlassen haben. Gleichfalls kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maße nicht eingehalten oder andere Teilnehmer geschädigt hat.

Auflösung

Die Auflösung des Horneburger Tauschringes, Änderung der Teilnahmebedingungen oder der Ausschluss eines Teilnehmers/Teilnehmerin bedarf der Zustimmung 2/3 aller bei einer Versammlung anwesenden Mitglieder.

Treffen

Jeden 1. Montag im Monat um 19 h im MGH.

Verwaltung

Die Verwaltung des TR wird von einem Team übernommen, das jährlich mit dem 1.1. wechselt.

Voraussetzung sind ein Telefon und ein PC.

Die Verwaltungsarbeiterinnen schreiben sich für monatlich 5 Taler gut Das MGH bekommt ebenfalls von jedem Mitglied 5 Sterntaler.

2 Gedanken zu “Teilnahmebedingungen

    • Ja, liebe Dorle,
      vielen Dank für den Hinweis.
      Wie du weisst, möchten wir montags gern schon um 18:30 Uhr beginnen. Da die Treffen in der Regel mind. eine Stunde dauern, sind wir auch noch nach 19 Uhr im Mehrgenerationshaus anzutreffen.

      Denkst du bitte daran, die Anfangszeit im neuen MGH-Flyer auf 18:30 Uhr zu ändern. Die Daten für die monatlichen Tauschringtreffen im kommenden MGH-Flyer wären dann: 7.09. / 5.10. / 2.11. / 7.12.
      Vielen Dank und liebe Grüße
      Heike

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